Freistaat Thüringen fördert bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement.

Gefördert werden

  • Einzelpersonen
  • Gruppen und Initiativen
  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

deren bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung für das Gemeinwohl unentgeltlich beziehungsweise ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und im öffentlichen Interesse liegt oder gemeinnützige, kirchliche beziehungsweise mildtätige Zwecke fördert.

Alle wichtigen Informationen und Förderbedingungen finden Sie unter folgendem Link:

https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung#c56705

Antragsfristen
Für Zuwendungen bei Maßnahmen und Projekten (einschließlich Kooperationsprojekten) gelten folgende Fristen:

  • 2025 bis zum 15.09.2025.
  • 2026 vom 01.12.2025 bis 15.04.2026.

Billigkeitsleistungen können jederzeit beantragt werden.